Betriebsrat: Soll eine Teilzeitbeschäftigte erheblich mehr als vorher arbeiten...

02-FEB-10

Will ein Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigte (mit hier 20 Arbeitsstunden pro Woche) für einen Monat länger als weitere zehn Stunden arbeiten lassen, so muss er dafür die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Das Bundesarbeitsgericht ging davon aus, dass es sich bei der Arbeitszeitverlängerung um eine "Einstellung" handelte, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz generell zustimmungspflichtig ist. (AZ: 1 ABR 74/07)